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Pflegeleitbild

Unser Grundsatz ist die individuelle, ganzheitliche und biographisch orientierte Pflege und Betreuung jedes Einzelnen.

Achtung und gegenseitiges Vertrauen soll das Verhältnis zueinander bestimmen. Eine freundliche, angenehme Atmosphäre ist unser gemeinsames Anliegen. Unser Pflegekonzept basiert auf dem Selbstpflegedefizitmodell nach Dorothea Orem.

Das zugrundeliegende Weltbild Orems wird durch zwei charakteristische Merkmale bestimmt:

1. Selbstpflege ist eine erlernte alltägliche Handlung, die jeder Mensch „normalerweise“, z.B. wenn er gesund ist, für sich selbst vollzieht.

2. „Normalerweise“ ist der Mensch daran interessiert für sich selbst zu sorgen, er eignet sich ganz bewusst bestimmte Fähigkeiten an und sucht nach Lösungen, wenn Probleme auftreten.

Nachfolgende Pflegeziele sind darin bestimmt:

  • dem Bewohner hilfreich zur Seite stehen und ihm ggf. soviel Hilfe und Selbstvertrauen vermitteln, um die Selbstpflege wieder ausführen zu können
  • dem Bewohner behilflich sein, dass sich erstellte Selbstpflegekonzept ständig weiter entwickeln, um so bald wie möglich und so weit wie möglich Selbstpflege wieder durchzuführen
  • Angehörige oder andere Bezugspersonen so zu helfen, dass sie Verständnis für den zu Pflegenden aufbringen und ihn in seiner Bemühung Selbstpflege wieder durchzuführen unterstützenund so aktiv am Pflegeprozess teilnehmen

Alle Heimbewohner, auch die körperlich oder geistig Kranken, haben bei uns die gleichen Rechte und bekommen auf ihre Situation abgestimmte erforderliche Pflege und Zuwendung.

Jeder Heimbewohner bestimmt über seinen Körper, sowie sein Zimmer und seinen Tagesablauf selbst.

Die zu uns kommenden Menschen werden bis zu ihrem Tod auf ihren Zimmern betreut und gepflegt.

Unser Pflegeverständnis hat zur Konsequenz, dass wir nicht generell nur bestimmt „Krankheitsfälle“ aufnehmen. So sind wir bereit, unter Würdigung des Einzelfalles und unter Berücksichtigung unserer fachlichen Kompetenz auch AIDS-Kranke oder auch an psychischen und /oder geistigen Beeinträchtigungen leidende ältere Menschen aufzunehmen.

Um den Bedürfnissen der psychisch oder geistig beeinträchtigten Menschen besser gerecht zu werden, haben wir eine gerontopsychiatrische Station  eingerichtet, in der die Senioren/innen wie in einer großen Familie wohnen und leben können. Die speziell für diese Gruppe eingerichtete Wohneinheit ist so ausgerichtet, dass die Heimbewohner in einer Wohnküche Gemeinsamkeiten des täglichen Lebens verleben können. Eine Pflegekraft steht ihnen ständig zur Seite. Hier werden die Betreffenden ganzheitlich und unter Berücksichtigung der biographischen Gegebenheiten von morgens bis abends von einer Kraft betreut. Ein Konzept für diese Gruppe liegt vor.

Unsere Pflegekonzeption lässt sich in sieben Grundsätze zusammenfassen, die sich im zeitlichen Ablauf als Systematik der individuellen Pflegeplanung darstellen lassen.

1. Informationsphase

Noch vor der Heimaufnahme wird ein Besuch durch die Pflegedienstleitung bei zukünftigen Bewohnern in ihrem vertrauten Umfeld angeboten. Es wird eine Sammlung von pflegerelevanten Informationen von den zukünftigen Heimbewohnern, den Angehörigen und eventuell dem Hausarzt erstellt. Dazu gehören auch pflegerelevante Informationen über das psychosoziale Umfeld (z.B. Bestehen einer Betreuung, abgestufte interfamiliäre Beziehungen usw.). Daraus abgeleitet, aber auch grundsätzlich, wird der Umfang des Datenschutzes geklärt, d.h. wem welche Information gegeben werden darf.

Über unserer Position informieren wir und verdeutlichen so, dass wir das Grundrecht auf Selbstbestimmung sehr ernst nehmen. Diese Position ist auch arbeitsrechtlich klar verankert.

2. Situationseinschätzung

Es wird eine Informationssammlung und Bewertung durch konkretes Befragen und  Beobachten des Bewohners erstellt. Es kann ein nochmaliges Kontaktieren der Angehörigen, des Arztes und /oder Therapeuten.

3. Problemstellung

Eine individuelle Problemerfassung und Erkennen der Ressourcen wird durchgeführt (z.B. 'Bewohner kann zwar alleine essen, aber möglicherweise nur mit dem Löffel').

4. Zielsetzung

Unter Einbeziehung der Ressourcen überprüfen wir, ob die Zielstellung im Standard in allen Punkten auf die Bewohnersituation übertragen werden kann. Gegebenenfalls werden Ergänzungen oder Abänderungen in der Pflegeplanung dokumentieren.

  • Erhaltung und Fördern der Selbstständigkeit (z.B. den zu Pflegenden nicht in den Rollstuhl setzen, wenn er noch gehfähig ist, auch wenn dies zeitaufwendiger ist)
  • Erhaltung und eventuell Verbesserung des körperlichen Gesundheitszustandes und des seelischen Zustandes
  • Nicht nur fachlich einwandfreie Grundpflege, sondern auch sehr breit angelegte aktivierende Pflege
  • Ermunterung zur Reflexion des eigenen Lebens (dieser Reflexion messen wir eine zentrale Bedeutung bei, da wir die Erfahrung gemacht haben, das Kenntnisse über biographische Zusammenhänge dem älteren Menschen und uns helfen, bestimmte Verhaltensmuster und Denkgewohnheiten zu verstehen und daraus individuelle therapeutische Ansätze zu entwickeln)
  • Erhaltung und Steigerung des sozialen Wohlbefindens
  • Hinweise auf materielle Hilfeangebote (staatlich und karikativ)
  • Integration des Bewohners in die „Heimgemeinschaft“
  • Vorstellen des Heimbewohners durch die Heimleitung oder der Pflegedienstleitung bei allen Mitarbeitern, sofern sein gesundheitlicher Zustand dies zulässt
  • Vorstellen des Heimbewohners bei dem Heimbeirat 
  • Vorstellen des Heimbewohner während der ersten Mahlzeit bei anwesenden Heimbewohnern
  • Förderung sozialer Kontakte bei gemeinsamen Bastel-, Gespräche- und Gymnastikrunden ( dazu gehören auch regelmäßige, vom Heim organisierte Geburtstagsfeiern und kulturelle Veranstaltungen)
  • Intensive Kontakte mit Angehörigen und Bekannten, um auch bettlägerigen Bewohner soziale Beziehungen zu ermöglichen
  • Berücksichtigung und Förderung religiöser Bedürfnisse (sofern gewünscht)
  • Herstellung etwaiger notwendiger Kontakte

5. Maßnahmeplan siehe Zielsetzung sowie 6. Durchführung

Umsetzung der geplante Pflege unter Berücksichtigung der jeweiligen Situation.

7. Pflegebericht /Evaluation

Im Pflegebericht wird die Ausgangssituation (warum bestimmte Maßnahmen erforderlich sind), jede Änderung sowie alle Maßnahmen, die abweichend von der Pflegeplanung und /oder den Standards durchgeführt werden, begründet und beschrieben.

Die Auswirkungen der durchgeführten Pflegemaßnahmen werden in regelmäßigen Abständen (6 Wochen) und bei Bedarf auch öfter überprüft und gegebenenfalls angepasst. Zudem arbeiten wir mit anderen Berufsgruppen und Institutionen zusammen. Wir streben eine intensive Zusammenarbeit mit allen an der Versorgung beteiligten an.

Hierzu gehören:

  • niedergelassene Ärzte
  • Krankenhäuser, Rehakliniken
  • Therapeuten, Krankengymnasten, Ergotherapeuten
  • Kranken- und Pflegekassen
  • Medizinischer Dienst der Krankenkassen
  • Sozialämter
  • Betreuungsvereine
  • kirchliche und soziale Beratungsstellen
  • Angehörige
  • Friseur
  • Fußpflege
  • Bestattungsinstituten
  • (Fachschule für Altenpflege)

Interne Information und Kooperation

Um einen konsequenten und kontinuierlichen Informationsfluss zwischen allen Bereichen sicherzustellen, finden zusätzlich zur schriftlichen Dokumentation täglich Leitungssitzungen statt.

Die Leitungskräfte aller Arbeitsbereiche, das heißt die Heimleitung, die Pflegedienstleitung, die leitenden Pflegekräfte des Neubaus und der Villa, die leitendende Küchenkraft und die leitende Reinigungskraft, nehmen an der Besprechung teil. Bei jeder Besprechung ist ein Protokoll über angesprochene Probleme und angewiesene Maßnahmen zu führen. Dieses Protokoll wird an jeden Arbeitsbereich weitergeleitet und ist von allen Mitarbeitern zur Kenntnis zu nehmen. Im Dienstplan der Pflegekräfte werden zusätzlich 15 Minuten Übergabezeit für Dienstbesprechungen am Ende der einzelnen Schichten berücksichtigt. Hier gestaltet sich die Informationsübergabe schriftlich und mündlich. Zudem führen wir ein Küchen-Pflege-Pendelbuch.

Unsere Ziele sind:

  • den Menschen in seiner Persönlichkeit zu stärken
  • Lebenshilfen im persönlichen und sozialen Bereichen bieten sowie die pflegerische Begleitung bis zum Tod
  • Erhaltung oder Hilfe zur Wiedererlangung der körperlichen, geistigen und seelischen Selbstständigkeit
  • Fachgerechte Pflege für Jeden
  • Unterstützung beim Leben mit Behinderungen
  • Hilfe zur Rehabilitation
  • Zusammenarbeit mit Angehörigen, Freunden und Bekannten